Mit einer gewissen Irritation mussten wir am Mittwoch, den 18.11., im Unser Rietberg und auf Instagram eine Stellungnahme der Jungen Union Rietberg lesen, in der ein Frontalangriff auf unseren Antrag zur Geschwindigkeitsreduzierung auf der Lippstädter Straße in Mastholte verübt wurde. Wir nehmen dazu Stellung.
Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass es doch gerade die CDU war, die das Thema „Tempo 30“ im Stadtrat als erstes ins Spiel brachte, hier zunächst für die Lange Straße (L782) in Neuenkirchen. Auf Bitten der Neuenkirchener Bürger*innen hat dies die CDU in einem Antrag zusammengefasst und diesen am 29.02.2020 im Stadtrat eingebracht. „Die uneingeschränkte Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 könnte aus unserer Sicht eine sinnvolle Maßnahme sein.„, heißt es da im Antrag der CDU Fraktion Rietberg.
Der Antrag wurde für die 48. Sitzung des Bau-, Planungs- und Verkehrsausschusses am 05.05. vorgelegt und mit der Begründung noch nicht vorliegender, belastbarer Zahlen auf die nächste Sitzung nach der Sommerpause verschoben (Mitteilung und Anfragen im BPVA am 05.05.2020)
In der darauffolgenden 49. Sitzung des Bau-, Planungs- und Verkehrsausschusses am 09.06. wurde im TOP 5 auf den Antrag der CDU eingegangen und einstimmig beschlossen, dass die Verwaltung damit beauftragt wird eine Ausdehnung der „Tempo 30“ Zone auf 300 m Länge zu prüfen. (TOP 5 im BPVA am 09.06.2020)
Schließlich, am 06.10., wurde in der 51. Sitzung des Bau-, Planungs- und Verkehrsausschusses einmal mehr das Thema aufgegriffen. Die Verwaltung teilte in ihrer Mitteilungsvorlage mit, dass es für ein Tempo 30 an der Langen Straße in Neuenkirchen keinerlei rechtliche Grundlagen gäbe.
Gleichzeitig wurde von uns Grünen ein eigener Antrag eingereicht, der eben auf jener Rechtsgrundlage, die nach Meinung der Verwaltung angeblich eine Ausdehnung der 30er-Zone auf insgesamt 300 m nicht erlaube, eine Ausweitung von Tempo 30 auf der Lippstädter Straße in Mastholte auf die 300 m formuliert und zusätzlich solle die Verwaltung begutachten, ob dies auch für die gesamte Ortsdurchfahrt (bis Höhe Feuerwehr, insgesamt 900 m von der Riekstraße ausgehend) umsetzbar sei.
Des weiteren solle die Verwaltung Gespräche mit dem Straßenbaulastträger aufnehmen, um eine zulässige Geschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h für die außerörtliche Teilstrecke bis zum Kiefernweg (Annavetters Kurve, 800 m) zu erwirken.
In TOP 6 (Lange Straße, Neuenkirchen) und TOP 7 (Rietberger/Lippstadter Straße, Mastholte) wurden beide Anträge diskutiert. Die Mitteilungsvorlage der Verwaltung wurde vom politischen Gremium abgelehnt und in beiden TOPs einstimmig (mit 2 bzw. 3 Enthaltungen) – und damit eben auch mit den Stimmen der CDU! – beschlossen, dass die Verwaltung erneut eine Ausdehnung prüfen solle. (TOP 6 & 7 im BPVA am 06.10.2020)
An keiner Stelle wurde von der CDU ein Vorschlag/Antrag eingebracht, der eine zeitliche Befristung der Temporeduzierung vorsieht (sie hatten bisher 4 Gelegenheiten dazu, seit das Thema angebracht wurde). Die CDU hat sich ebenso in keinster Weise quergestellt, im Gegenteil, sie war sogar ausdrücklich und einstimmig für ihren Ursprungsantrag und den der Grünen.
Die Rechtsgrundlage ist, entgegen der Behauptung der Jungen Union und der Stadtverwaltung Rietberg, keinesfalls so eng wie dargestellt. In § 41 VwV-StVO Zeichen 274.11 ist dabei „unmittelbarer Bereich“ Auslegungssache und kann sehr wohl, völlig gesetzeskonform, die Ausdehnung auf die vollen 300 m Streckenlänge umfassen. Weder existiert in den Anträgen also eine Rechtswidrigkeit, noch fehlt hierfür eine Rechtsgrundlage.
Der Kreis Gütersloh als zuständige Behörde hat auf Grundlage des § 45 StVO Absatz 9 regelmäßig (bspw. in Langenberg und Steinhagen) Tempo 30-Streckengebote angeordnet, auch wenn keine sozialen Einrichtungen an den Straßenabschnitten vorliegen. Der Wunsch der kommunalen Ordnungsämter genügte.