Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW: Sofort mehr Rücksicht auf Zahlungskraft der Bürger bei Straßenbaubeitrag nehmen!
In vielen Teilen NRW’s stehen den Kommunen dringend notwendige Straßensanierungen an, und überall fürchten die Anlieger, dass die danach fälligen Straßenbaubeiträge sie finanziell überfordern werden. Vier- und fünfstellige Beträge müssen die Bürger zahlen, deren Grundstücke an einer Straße liegen, die ausgebaut wird. Für Familien, die ihr Haus noch abzahlen müssen, sind solche Summen ebenso untragbar, wie für Rentner, die ihr Haus womöglich neu beleihen müssen, weil ihre Rente nicht reicht und sie Schwierigkeiten haben, einen Kredit zu bekommen.
Zudem stellt sich die Frage: Wie ist der sogenannte „wirtschaftliche Vorteil“, den die Kommunen den Grundstückseigentümern durch die Erneuerung unterstellen, überhaupt bemessen?
Es gibt zwar von der Rechtsprechung akzeptierte Verteilungsmaßstäbe für die Umlegung des beitragsfähigen Aufwandes auf die einzelnen Beitragspflichtigen, aber selbst bei identischen Erneuerungen in mehreren Gemeinden können die Forderungen je nach Ausgestaltung der Verteilungsmaßstäbe der Höhe nach beträchtlich differieren, weil die Kommunen einen gewissen Spielraum haben. Das ist nicht gerecht.
Aus diesen Gründen fordern wir, die Straßenbaubeiträge abzuschaffen.
Die Einnahmeausfälle bei den Kommunen könnten durch zweckgebundene Zuweisungen des Landes kompensiert werden. Eine Gesetzesänderung wird zurzeit im Landtag diskutiert, jedoch sollte der Rat der Stadt Rietberg sofort handeln!
In einem ersten Schritt könnten die Straßenbaubeiträge an der untersten zulässigen Grenze festgesetzt werden. Das würde die Rietberger Bürger in einem ersten Schritt entlasten.
Der Bund der Steuerzahler unterstützt uns in diesem Antrag landesweit.
Die Summe der Straßenbaubeiträge bewegt sich laut Statistik von 2009 bis 2016 in einer Größenordnung von 112 bis 127 Millionen Euro. Steuergeld für den Ersatz des Einnahmeausfalls der Kommunen ist im Haushalt des Landes NRW vorhanden.
§ 8 KAG NRW verpflichtet die Kommunen zwar, Straßenbaubeiträge zu erheben, die Stellschrauben für die Beitragslast liegen aber in unserer Verantwortung.
Deshalb unsere Anregung gemäß § 24 GO NRW:
- Die Verwaltung prüft, ob die Straßenbaumaßnahmen im geplanten Umfang wirtschaftlich notwendig sind. Orientieren wir uns an einem einfachen Standard und verzichten auf übertriebene Maßnahmen und überzogene Standards und binden unsere Bürger in den Entscheidungsprozess ein.
- Wir legen die Straßenbaubeiträge an den untersten zulässigen Grenzen fest und prüfen, inwieweit Entlastungen für unsere Bürger möglich sind.
Wir bitten den Rat der Stadt Rietberg als kommunale Vertreter, unserem Anliegen nachzukommen und so zur Entlastung unserer Bürger beizutragen.