Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend dem Beispiel aus der Stadt Gütersloh, eine zukunftweisende Energieleitlinie für kommunale Neubauten und Sanierungsmaßnahmen zu erarbeiten und im Rat zur Abstimmung zu stellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend dem Beispiel aus der Stadt Gütersloh, eine zukunftweisende Energieleitlinie für kommunale Neubauten und Sanierungsmaßnahmen zu erarbeiten und im Rat zur Abstimmung zu stellen.